Neue EU-Richtlinie über öffentliche Auftragsvergabe für Verteidigungs- und Sicherheitsgüter tritt in Kraft

Die Richtlinie bildet die Grundlage für einen wirklich europäischen Verteidigungsmarkt, der die Entwicklung einer europäischen Zulieferbasis im Verteidigungssektor fördern wird. Bislang war der überwiegende Teil der Auftragsvergabe für Verteidigungs- und sensible Sicherheitsgüter von den
Binnenmarktvorschriften ausgenommen. Bislang wurden Aufträge für Verteidigungs- und sensible Sicherheitsgüter meist auf der Grundlage unkoordinierter nationaler Vorschriften vergeben, deren Kriterien z. B. für Veröffentlichung, Vergabeverfahren, Auswahl und Zuschlag erheblich voneinander abwichen. Dieses Flickwerk ist ein großes Hindernis für den Aufbau eines gemeinsamen europäischen Markts für Verteidigungsgüter und öffnet der Nichteinhaltung der Binnenmarktvorschriften Tür und Tor. Die neuen Regeln gelten für die Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial, aber auch für sensible nichtmilitärische Aufträge, etwa für die Terrorismusabwehr, die in ihren Merkmalen den Verteidigungsaufträgen ähnelt.

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