OHB System und DLR-Raumfahrtmanagement unterzeichnen Vertrag über Definitionsphase der Satelliten-Mission „Heinrich Hertz“ für rund 11 Mio €

Die OHB System ist am gestrigen Nachmittag vom Raumfahrtmanagement des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) mit der Systemführerschaft einer nationalen Telekommunikationsmission „Heinrich Hertz“ und der Entwicklung des dazu gehörigen Satelliten beauftragt worden. Der gezeichnete Vertrag hat ein Volumen von rund elf Mio € und umfasst die Arbeiten für die Vordefinition aller Missionselemente. Mit dem heutigen Programmauftakt beginnt die 15-monatige Vertragslaufzeit. Die Ergebnisse dieser Definitionsphase dienen als Basis für den anschließenden Bau und Test des Satelliten, der separat beauftragt wird und 2016 im Orbit seinen Betrieb aufnehmen soll.

„Heinrich Hertz“ dient der Überprüfung neuartiger Technologien der Satellitenkommunikation unter realen Einsatzbedingungen und damit der Sicherstellung nationaler Systemkompetenz bei geostationären Kommunikationssatelliten. Der nach dem bedeutenden deutschen Physiker benannte Satellit soll sowohl auf dem Gebiet der Plattformen für geostationäre Satelliten als auch auf dem Gebiet der Nutzlast deutsche Kompetenzen unter realen Einsatzbedingungen demonstrieren.

Die Mission bietet Hochschulen, Wissenschaftsinstituten und der Industrie die Gelegenheit, eine Vielzahl von wissenschaftlich-technischen Experimenten durchzuführen. Mit der Wahl der deutschen SmallGEO-Satellitenplattform wird gleichzeitig das von der Bundesrepublik Deutschland und Europäischen Weltraumorganisation ESA im ESA-Langzeitprogramm ARTES 11 konsequent verfolgte Ziel unterstützt, Systemkompetenz auf diesem Gebiet in Europa aufzubauen, sowie der Ausbau der Systemfähigkeit im Bereich Satelliten und Telekommunikationsnutzlasten in Deutschland ermöglicht.

Neben dem wissenschaftlich-technischen Missionsanteil, der durch das DLR-Raumfahrtmanagement betreut wird, bietet „Heinrich Hertz“ zusätzliche und unabhängige Nutzlastkapazitäten, sogenannte „hosted payload“, die durch das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) für Kommunikationszwecke genutzt werden sollen. Hierzu wurde bereits 2011 eine Vereinbarung unterzeichnet, die die Koordination der BMVg-Missionsanteile durch das DLR gemäß Raumfahrtaufgaben-Übertragungsgesetz regelt.

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